Neues zur Bundesstraßenmaut/GüKG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die vom Bundesverkehrsministerium bereits im März angekündigte Verlängerung der Kulanz- bzw. Ausnahmefrist zum Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist jetzt amtlich. Mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 24.Mai 2018 (siehe Anlage) unterliegen Lohnunternehmer und Landwirte mit lohnunternehmerähnlichen Aktivitäten über den 31.05.2018 hinaus nicht der GüKG-Erlaubnispflicht, bis die angekündigte entsprechende Gesetzesänderung erfolgt ist.

In den Anlagen zu dieser Mail finden Sie die Bekanntmachung des Verkehrsministeriums sowie eine Interpretation des Maschinenrings zur aktuellen Gesetzeslage.

Aufgrund der vielen Neuerungen wird es immer wichtiger, darüber nachzudenken, ob die eingesetzten Maschinen (i.d.R. Traktoren) auf 40 km/h zu drosseln sind.

 

Hier ein paar Beispiele:

 

Szenario 1: Landwirtschaftlicher Betrieb mit Verkehrsanbindung an Bundesstraßen

 

  • Drosseln Sie Ihre Traktoren auf 40 km/h, um die Mautpflicht zu umgehen. Wenn Sie nur einen geringen Anteil Ihrer Fahrten auf B-Straßen haben, müssen Sie abwägen, wie viel Ihnen die 10 km/h mehr wert sind (Kosten für Maut noch nicht bekannt). Von den Reglungen zum Güterkraftverkehrsgesetz sind Sie nicht betroffen. Landwirtschaftliche Transporte im Rahmen im Rahmen der Maschinenringtätigkeit und der Nachbarschaftshilfe sind grundsätzlich von den Regelungen des GüKG befreit!

Szenario 2: Lohnunternehmer, die typisch landwirtschaftliche Tätigkeiten durchführen

 

  • Drosseln Sie Ihre Traktoren auf 40 km/h, um die Mautpflicht zu umgehen. Gleichzeitig gilt für Sie somit die Kulanzregelung zum Güterkraftverkehrsgesetz. Somit brauchen Sie keine Registrierung als Transportunternehmen und keinen Verkehrsleiter.

Szenario 3: Lohnunternehmer, die gewerbliche Tätigkeiten durchführen (z.B. Erdtransport ).

 

Mit einer Drosselung Ihrer Traktoren auf 40 km/h können Sie die Mautpflicht umgehen. Das Güterkraftverkehrsgesetz betrifft Sie jedoch.

 

 

Grundsätzlich empfehlen wir: Schlepper auf 40 km/h drosseln, somit auch keine SP und TÜV nur alle 2 Jahre. Stützlast der Kugelkopfanhängung dann auch voll anrechenbar. Motor dreht sparsamer, der Reifenverschleiß ist geringer. Jede Menge Vorteile!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Eckhard Baumgarten
(MR-Wetterau)

 

 

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