Neue Agrardieselanträge

Die neuen Formulare für den Agrardieselantrag 2016 sind online. Die folgenden PDF-Dateien können Sie ausdrucken.
Rufen Sie gerne Frau Eberle (Büro Tel: 06036-978743) an, wenn Sie Fragen haben.

 

Voraussetzungen für die Verwendung des vereinfachten Agrardiesel-Antrages:

Sie haben im Jahr 2016 einen vollständigen Antrag (Vordruck 1140) oder einen vereinfachten Antrag (Vordruck 1142) abgegeben, der vom Hauptzollamt nicht abgelehnt wurde. Seit Ihrem letzten vollständigen Antrag (Vordruck 1140) haben sich keine Änderungen bei Betriebsart(en), Personenkreis und Anzahl der Bienenvölker ergeben. Sie haben zwischen dem 01.01.2015 und heute keine De-minimis-Beihilfen nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 beantragt/erhalten oder Beihilfen ausschließlich in Form von Steuerentlastungen nach § 57 Energiesteuergesetz für im Forst verbrauchte Energieerzeugnisse (Entlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) beantragt/erhalten

 

Sonst verwenden Sie bitte den vollständigen Antrag auf Steuerentlastung.

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