Transporte im Lohnunternehmen sind gewerblich

Aktuell gibt es wichtige Änderungen in der Rechtsauffassung von landwirtschaftlichen Transporten. Besonders zu beachten ist die neue Sichtweise des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beim gewerblichen Güterkraftverkehr. 
Hiernach sind auch lof-Transporte, die in Verbindung mit landwirtschaftlichen Dienstleistungen stehen, gewerblich. Die nachgeordneten Behörden (Polizei und BAG) sind angewiesen, die neuen Vorgaben ab dem 01.06.2017 zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.

 

Was ist auf jeden Fall zu beachten?

  1. Lohnunternehmer benötigen für Beförderungen, auch im Rahmen von lof Dienstleistungen, eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr. (weitere Infos finden Sie hierund hier:  GueKG Info)
  2. Fahrer von Schleppern, die schneller als 40 km/h zugelassen sind, müssen bei Transportleistungen die Lenk- und Ruhezeiten einhalten.
  3. Da Lohnunternehmer gewerbliche Transporte durchführen, fallen Sie unter die Mautpflicht.

 

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