Wasserschutzberatung in Wasserschutzgebieten

Im Zeitraum Februar 2002 bis Februar 2008 wurde das Beratungsprojekt "Gewässerschonende Landbewirtschaftung in Wasserschutzgebieten" erfolgreich durch die Berater des MR Wetterau in 20 Wasserschutzgebieten (WSG) von 10 beteiligten Wasserversorgungsunternehmen (WVU, zusammengeschlossen in einem Beratungsverbund) etabliert und umgesetzt. Das Projekt wurde in diesem Zeitraum durch das Land Hessen gefördert und durch die beteiligten WVU gegenfinanziert. Ziel des Projektes war es, eine grundwasserschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung in Form einer Übergeordneten Kooperationen in WSG der Nitratbelastungsklasse B und einigen, durch die Obere Wasserbehörde ausgewählten, WSG der Klasse C zu etablieren.

In diesem Zeitraum sind in den beratenen WSG alle definierten kurz- bis mittelfristigen Erfolgskriterien erreicht worden. In der Mehrzahl der WSG konnten bereits auch die langfristig formulierten Ziele (Verhinderung eines weiteren Nitratanstieges bzw. Senkung der Nitratwerte) umgesetzt werden. Zudem wurde in den vergangenen Jahren die Intensität der Beratung in allen WSG deutlich vertieft und hat mittlerweile das Niveau von Lokalen Kooperationen erreicht. Durch die nachweisbaren Beratungserfolge ist es gelungen, mit den beteiligten Wasserversorgern langfristige Beraterverträge abzuschließen und somit der Beratung in den WSG eine langfristige Perspektive zu geben. Nur so ist es möglich, die bisherigen Erfolge auf Dauer zu sichern und auszubauen. Aufgrund der beschriebenen unbefristeten Weiterführung der Beratung war der Projekt-Charakter nicht mehr gegeben. Das „Beratungsprojekt Gewässerschonende Landbewirtschaftung in WSG“ wurde deshalb seit 2008 als „Sachgebiet Grundwasserschutz“ beim MR-Wetterau dauerhaft etabliert.

Neben den WSG des genannten Beratungsverbundes betreut das Sachgebiet gleichermaßen weitere Lokale Kooperationen zwischen Land- und Wasserwirtschaft in WSG weiterer Auftraggeber. Die älteste Lokale Kooperation des WSG Niddatal Kaichen arbeitet seit 1998 erfolgreich.

 

Beratungsstruktur - Beteiligte Behörden und Institutionen

Neun Wasserversorgungsunternehmen (WVU) bzw. Kommunen als Auftraggeber in einem Beratungsverbund (OVAG, Stadtwerke Büdingen, Stadtwerke Bad Homburg, Stadtwerke Bad Vilbel, Stadtwerke Nidda, Gemeinden Ranstadt, Kefenrod, Grävenwiesbach und Glauburg)

Betreuung fünf weiterer Lokaler Kooperationen im Auftrag der der OVAG, des Wasserversorgungsverbandes Kaichen-Heldenbergen-Burg-Gräfenrode, der Stadtwerke Büdingen, der Gemeinde Weilrod sowie der Energie und Versorgung Butzbach

Ca. 300 Landbewirtschafter als bedeutendste Flächennutzer in den WSG

RPn Darmstadt und Giessen, Abteilungen Umwelt Frankfurt, Wiesbaden und Gießen als Obere Wasserbehörden verantwortlich für die Ausweisung von Wasserschutzgebieten

Landkreise Wetterau, Hochtaunus und Gießen als untere Fach- und Vollzugsbehörden für die Bereiche Landwirtschafts- und Wasserrecht

Maschinenring Wetterau e.V., Sachgebiet Grundwasserschutz, Konzeption-, Leitung und Umsetzung der Beratung

 

Zielsetzung und Erfolgskontrolle

Aufgrund des komplexen Wirkungsgefüges „Niederschlag-Boden-Grundwasser“ wirken sich auch erfolgreiche Grundwasserschutzmaßnahmen oft erst nach 5 bis >30 Jahren auf die Nitratgehalte im Grundwasser aus. Zur Bewertung des Beratungserfolges ist es daher erforderlich, neben langfristigen auch kurz- bis mittelfristige Erfolgskriterien zu definieren.

Kurz- bis mittelfristige Erfolgskriterien

  • Etablierung einer grundwasserschutzorientierten Landbewirtschaftung unter aktiver Beteiligung der Landwirte sowie deren dauerhafte Aufrechterhaltung
  • Etablierung von Kooperationen zum Grundwasserschutz und zur Erhaltung der Landbewirtschaftung im WSG zwischen Wasserversorgern und Landbewirtschaftern sowie deren schriftliche Fixierung durch Vereinbarungen
  • Steigerung der Flächenanteile auf denen die Beratungsempfehlungen umgesetzt werden
  • Verminderung von Nährstoffbilanzüberschüssen auf Schlagebene
  • Senkung der Rest-Nmin-Gehalte der Dauerbeobachtungsflächen
  • Steigerung des Flächenanteils auf dem Grundwasserschutzmaßnahmen (Zwischenfruchtanbau, etc.) umgesetzt werden
  • Verringerung spezifischer lokaler Belastungen (z.B. Beweidungskonzepte, Gülleverteilpläne zur Vermeidung pathogene Keimbelastungen in den Wasserfassungen)
  • Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung der Landwirte (Rundbriefe, Abendveranstaltungen, Feldtermine)

Langfristige Erfolgskriterien

Klasse-B-Wasserschutzgebiete (15-25 mg/l Nitrat)

  • Präventive Erhaltung des Nitratniveaus der Belastungsklasse B
  • Vermeidung der Überschreitung des Richtwertes von 25 mg NO3/l
  • Im Falle steigender Trends: Trendabschwächung oder -umkehr
  • Langfristige Akzeptanz und aktive Mitarbeit der Landwirte

Klasse-C-Wasserschutzgebiete (>25 mg/l Nitrat)

  • Vermeidung der Überschreitung des Grenzwertes von 50 mg NO3/l
  • Im Falle steigender Trends: Trendabschwächung oder –umkehr
  • Langfristige Akzeptanz und aktive Mitarbeit der Landwirte

Beispiele für Arbeitsschwerpunkte und Leistungen der Beratung

Optimierung der Nährstoffausnutzung - Vermeidung von Nährstoffüberschüssen

  • Düngeempfehlungen auf Basis von rund 300 Nmin-Dauerbeobachtungsflächen in den Wasserschutzgbieten
  • Düngeberatung vor Ort mit Hilfe von Chlorophyllmessungen bei Wintergetreide und Berechnung des Erweiterten Bilanzansatzes
  • Nährstoffbilanzierung auf Betriebs- und Schlagebene
  • Optimierung des Einsatzes Organischer Dünger (Unterstützung/Empfehlungen bei Nährstoffgehaltsbestimmung, Ausbringungsplanung, geeignete Ausbringungstechnik

Optimierung der Nährstoffausnutzung - Vermeidung von Nährstoffverlusten

  • Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen zur Fixierung von wasserlöslichem Stickstoff über die winterliche Sickerperiode
  • Verbesserung Bodenfruchtbarkeit und Bodenstruktur
  • Gewässerschonende Bodenbearbeitungs- und Anbausysteme
  • Reduzierte Bodenbearbeitung, Mulchsaat

Hilfestellung beim Umgang mit geltenden Gesetzen und Verordnungen zur ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung

  • Düngeverordnung
  • Zahlreiche Cross-Compliance-Vorgaben, Greening
  • Bundes- und Hessisches Wassergesetz
  • Bundesbodenschutzgesetz
  • Bundesnaturschutzgesetz
  • Wasserschutzgebietsverordnung
  • Bioabfallverordnung
  • Klärschlammverordnung
  • etc.