Zwischenfruchtanbau

Der Anbau von Zwischenfrüchten vor Sommerungen zählt zu den wichtigsten Grundwasserschutzmaßnahmen, da die Bestände Stickstoff in der Biomasse konservieren und Verlagerungen während der winterlichen Sickerperiode verhindern. Ferner wird Stickstoff organischer Düngergaben nach der Ernte zur Zwischenfrucht effizient in Pflanzenmasse konserviert. Darüber hinaus nutzen die Kulturen dem Erosionsschutz, haben eine positive Auswirkung auf den Humushaushalt, die Bodenstruktur und das Wasserhaltevermögen. Das Thema Zwischenfruchtanbau ist daher ein fundamentaler Bestandteil der Beratung zur grundwasserschonenden Landbewirtschaftung, die folgendermaßen umgesetzt wird:

  • Informationsschreiben
  • Persönliche Beratung zum Anbau von Zwischenfrüchten, HALM und Greening-Programmen
  • Überbetrieblicher Einkauf Zwischenfruchtsaatgut
  • Anlage von Demoversuchsflächen
  • Feldbegehungen von Demoversuchsflächen
 

Nutzen des Zwischenfruchtanbaus

Stickstoffkonservierung

Der mineralisierte Stickstoff im Boden im Herbst nach der Ernte wird durch einen Zwischenfruchtanbau erheblich reduziert. Hierbei wird eine Nitratauswaschung ins Grundwasser reduziert und der Stickstoff konserviert. Im Laufe der folgenden Jahre wird dieser für die Kulturpflanzen verfügbar, somit wird die Stickstoffeffizienz gesteigert und dem Gewässerschutz Rechnung getragen.

Die Abbildung zeigt die durchschnittliche Minderung des Nmin-Wertes zu Vegetationsende von Zwischenfrucht-Varianten im Vergleich zur Brachevariante. Über einen Zeitraum von 8 Jahren konnte die Zwischenfrucht-Variante den Nmin-Wert um durchschnittlich 47 kg N/ha mindern. Die Daten stammen aus den jährlich durch den MR Wetterau durchgeführten Zwischenfrucht-Versuchen. 

Steigerung der Bodenfruchtbarkeit

Zwischenfrüchte reichern den Boden mit org. Substanz an. Dadurch erhöht sich das Nahrungsangebot für die Bodenlebewesen wie den Regenwurm. Des Weiteren erschließen insbesondere Mischungen vieler verschiedener Arten den Wurzelraum intensiv, sodass die Bodenstruktur deutlich verbessert wird. Tiefenrettich z. B. eignet sich hervorragend um Verdichtungen im Boden aufzubrechen.

Einige Zwischenfruchtarten wie Phacelia oder Buchweizen sind in der Lage, nicht unmittelbar pflanzenverfügbaren Phosphor aus dem Boden aufzuschließen. Dieser wird dann für die Folgekultur nutzbar.

Boden- und Erosionsschutz

Zwischenfrüchte schützen den Boden insbesondere im Winter vor Verschlämmung in Erosion. Durch die intensive Durchwurzelung und die org. Rohsubstanz wie Pflanzenteile wird die Bodenstruktur stabilisiert. Zum einen wird dadurch der oberflächliche Abfluss gebremst, zum Anderen kann bei Starkniederschlägen mehr Wasser in kürzerer Zeit infiltrieren.

Phytosanitärer Nutzen

Durch ihren verstärkten Wuchs können gut entwickelte Zwischenfruchte Unkräuter und -gräser unterdrücken, die man sonst mechanisch oder chemisch bekämpfen müsste. Des Weiteren können bestimmen Pflanzenarten reduzierend auf bodenbürtige Krankheitserreger wie z.B. Nematoden wirken und deren Population erheblich dezimieren.

Biodiversität

Zwischenfrüchte leisten einen bedeutenden Beitrag zur Biodiversität in der Agrarlandschaft. Insbesondere spät blühende Arten bieten Nahrung für Insekten im Herbst. Für Wildtierarten bilden Zwischenfruchtbestände Rückzugs- und Lebensraum.

Auswahl der Zwischenfrucht

Die Wahl richtigen Zwischenfrucht ist entscheidend für den Erfolg der Maßnahme.  Sie sollte in Abhängigkeit der Fruchtfolge, Zielsetzung der Begrüngung und in Hinblick auf Fördermöglichkeiten bzw. Greening getroffen werden.

Einfache Mischungen aus wenigen Arten reichen für die meisten Zwecke i. d. R. vollkommen aus. So gelingen reine Senf-Bestände, von Trockenjahren abgesehen, meistens und können durch die enorme Wüchsigkeit große Mengen an Stickstoff aufnehmen. Ein zweiter Mischungspartner kann den Komplettausfall einer Mischung absichern. Die trockenheitsresistente Phacelia ist daher ebenfalls eine gute Wahl. 

Komplexe Mischungen aus mehr als 3 Arten sind oft, insbesondere wenn großkörnige Leguminosen enthalten sind, deutlich teurer und erzielten in Versuchen des MR Wetterau nicht ansatzweise die Bodenbedeckungen weniger komplexer Mischungen. Zudem konnte der Nmin-Wert durch Verwendung von Leguminosen-Zwischenfrüchten nicht entsprechend gemindert werden. Bei Verwendung Leguminosen-haltiger Zwischenfrüchte muss die Aussaat möglichst früh, d. h. Juli - Anfang August erfolgen, was in den seltensten Fällen möglich ist. Eine Andüngung sollte ausbleiben (Düngebedarfsermittlung im Herbst).

Aus den Versuchen des MR Wetterau zeigte sich, dass zu hohe Anteile an Ramtillkraut in Mischungen vermieden werden sollten. Es empfiehlt sich bei Mischung aus Phacelia, Alexandrinerklee und Ramtillkraut einen Gewichtsanteil von 33% nicht zu überschreiten, um Lücken durch vorzeitiges Abfrieren des Ramtillkraut zu vermeiden.

Eignung Zwischenfrüchte nach Fruchtfolgen

Bei Auswahl der Zwischenfrucht ist auf die Fruchtfolge zu achten. Die Blattfrüchte in der Fruchtfolge bestimmen dabei die möglichen Arten, da einige Zwischenfrüchte  als Vermehrer von Krankheiten und Schädlingen für bestimmte Kulturen dienen.

Mit Klick auf die jeweilige Kultur gelangen Sie zu den fruchtfolgespezifischen Auswahlkriterien.

Etablierung und Umbruch

Aussaat

Generell lässt sich sagen, dass eine späte Aussaat die Entwicklung der Zwischenfrucht negativ beeinträchtigt, somit ist ein früher Aussaattermin anzustreben. Als optimal hat sich in Versuchen des MR Wetterau eine Aussaat bis zum 20.08. herausgestellt. In trockenen Jahren konnte eine Aussaat direkt nach der Ernte überzeugen.

Der Saattermin ist jedoch auch von der verwendeten Zwischenfrucht und deren Verwendungszweck abhängig. Saatzeitpunkte von Mischungen sollten anhand der Anforderungen der Mischungspartner festgelegt werden. Enthält eine Mischung also Erbsen, sollte sie möglichst früh bis Anfang August gesät werden.

Frühe Saat
Ende Juli/ Anfang August
Normale Saat
bis 20. August
Späte Saat
bis 01. September, nur in Ausnahmefällen später
Großkörnige Leguminosen
Nematodenresistenter Senf
Nematodenresistenter Ölrettich
Alexandrinerklee
Perserklee
Weißklee
Sommerwicke
Rispenhirse
Phacelia
Ramtillkraut
Rauhafer
Sonnenblume
Weidelgras
Rotklee
Senf
Ölrettich
Buchweizen
Welsches Weidelgras
Sommerraps
Winterraps
Winterrübsen
Winterwicke
Inkarnatklee
Grünroggen

Zu beachten gilt hierbei, dass insbesondere Arten mit verfrühter Blühneigung (bspw. Buchweizen) vor Winter nicht die generative Phase erreichen sollten. Bei Verwendung von nematodenresistentem Senf und Ölrettich muss eine frühe Saat erfolgen, damit Nematoden effektiv bekämpft werden können. Die Sorten müssen dazu dann zusätzlich eine geringe Blühneigung aufweisen.

Nur in Ausnahmefällen sollte noch eine Aussaat nach dem 01. September erfolgen. Zu späten Saatterminen bieten sich i.d.R. Senfarten an, da diese trotzdem noch viel Masse bilden können. Sollte Senf nicht in Frage kommen, können auch geeignete Winterzwischenfrüchte wie Grünroggen, Landsberger Gemenge etc. ausgesät werden. Allerdings muss hier beachtet werden, dass diese Zwischenfrüchte im Winter nicht abfrieren und somit im Frühjahr bekämpft werden müssen.

Das umfangreiche pflanzenbauliche Wirkungsgefüge aktueller z. T. kostenintensiver Zwischenfrucht-Mischungen empfiehlt bei ausreichend Bodenfeuchte grundsätzlich eine hauptfruchtähnliche Bestellung mittels Drillsaat mit Saatbettbereitung oder bei Trockenheit eine Direktsaat. Bei Mischungen muss bei einer Ablagetiefe von 2 bis 4 cm, je nach Trockenheit und Saatbettbeschaffenheit, ein Kompromiss eingegangen werden, da die einzelnen Komponenten unterschiedliche Ablagetiefen erfordern (Gräser, Klee, Senf, Phacelia 1-2 cm; Getreide 2-4 cm, Erbse 4-7 cm). Die Zwischenfrucht dankt dies mit verbessertem Wachstum, die genannten positiven Effekte auf Boden und Folgekulturen verstärken sich deutlich.

Umbruch

Der Umbruch von Zwischenfrüchten vor Sommerkulturen sollte immer so spät wie möglich stattfinden. Bei abfrierenden Zwischenfrüchten hat es sich bewährt, bei Frost zu Jahresbeginn die Kultur zu walzen. Dadurch werden die Pflanzen geschädigt und die Frostempfindlichkeit steigt. Somit wird insbesondere in milden Wintern ein sicheres Absterben gewährleistet.

Wenn Zwischenfrüchte nicht abfrieren, beispielsweise vor Winterungen oder bei winterharten Kulturen, erfordert dessen Beseitigung einen höheren Aufwand, der bei der Planung und Sortenwahl schon mitberücksichtigt werden sollte.

Wurde vor der Saat eine tiefe Bodenbearbeitung durchgeführt, kann in den meisten Fällen direkt in die (abgestorbene) Zwischenfrucht gedrillt werden. Eine erneute tiefere Bodenbearbeitung ist nur in Ausnahmefällen notwendig.

Düngung

Ob eine Düngebedarf zur Zwischenfrucht besteht, lässt sich anhand folgender Punkte feststellen:

  • DBE Herbst (Achtung Pflicht!)
  • Düngung und Erntemenge der vorange­gan­gen Kultur (Empfehlung): Die Düngung inkl. Frühjahrs-Nmin, also das Gesamt-N-Angebot, sollte dem Entzug der Erntefrucht gegenüberge­stellt werden. Er­ge­ben sich Bilanz­über­schüsse, konnte nur ein Teil des N umgesetzt werden, der restliche N befindet sich damit noch mit großer Wahr­scheinlichkeit im Bo­den.
  • Häufigkeit org. Düngung in den Vorjahren (Empfehlung): Handelt es sich um eine langjäh­rig org. ge­düngte Fläche, besteht in den sel­tensten Fällen im Spätsommer/ Herbst ein Andüngebedarf. Grund dafür ist der Aufbau des org. N-Pools im Boden, der immer wieder mineralisiert und so pflanzenverfügbar wird.
  • Herbst-Nmin-Werte in den Vorjahren (Empfehlung): Bei wiederholt hohen Herbst-Nmin-Werten > 60 kg N/ha (Ziel-Nmin WRRL: 30 kg N/ha) spricht dies für eine hohes Mine­rali­sationspotenzial aus Boden, org. Dün­gung etc. oder aber für eine unzureichende Verwertung des eingesetzten N-Düngers. Eine Düngung im Spätsommer/ Herbst ist dann i. d. R. nicht notwendig.
  • Anzudüngende Kultur (Empfehlung): Zwar ist die Andüngung der Wintergerste rechtlich noch erlaubt, sie ist aufgrund der doch recht gerin­gen Herbst-N-Aufnahme umstritten. Aber auch eine Andüngung von Zwischenfrüchten und Raps ist zu prüfen. Beide Kulturen haben im Herbst i. d. R einen pos. Wasserschutzeffekt, da sie den Rest-Nmin gut abzuschöpfen. Der Effekt kann bei ungerechtfertigter Andüngung verloren gehen. Besonders in Jahren, in denen das Auflaufen und die weitere Entwicklung einer ZWF (gilt auch für Raps) bei Trockenheit unsicher ist, sollte eine Andün­gung in jedem Fall unter­blei­ben.
  • Intensität der Bodenbearbeitung nach der Ernte (Empfehlung): Bei einer intensiven Bodenbearbei­tung wird durch die Belüftung des Bodens viel N durch Bodenorganismen minerali­siert. Der Be­darf der Pflanze fällt dadurch deutlich geringer aus, eine Andüngung ist dann häufig nicht not­wendig.
  • Nmin-Schnelltest nach Ernte (Empfehlung): Er­geben sich bei einemNmin-Schnelltest Nmin-Werte > 30 kg N/ha, besteht kein N-Bedarf. Für einen Schnelltest nach der Ernte können Sie sich bei uns melden!

 

Laut Düngeverordnung ist eine Düngung zur Zwischenfrucht nur in Höhe des Stickstoffbedarfs bis max. 30 kg NH4/ha bzw. 60 kg Nges/ha möglich. Bitte beachten sie, dass die Herbstdüngung von Zwischenfrüchten in Gefährdeten Gebieten nach DüV § 13 ab 2021 verboten ist. Lediglich die Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren in Höhe von 120 kg Nges/ha bleibt weiterhin erlaubt, wenn keine Futternutzung erfolgt.

Soll eine Zwischenfrucht angedüngt werden, muss eine Vereinfachte Düngebedarfsermittlung im Herbst angefertigt werden.

Förderung des Zwischenfruchtanbaus

Ausgleichszahlungen in WSG

In vielen Wasserschutzgebieten im Beratungsbereich des MR Wetterau werden durch die Wasserversorger Ausgleichszahlungen für besondere Leistungen der Landwirte gezahlt. Dazu gehört auch der Zwischenfruchtanbau.

Je nach Kooperationsvereinbarung ist die Höhe der Ausgleichszahlungen von Wahl der Zwischenfrucht und Bestellung und/oder nach Umbruchterminen gestaffelt. Je später der Umbruchttermin, desto höher fällt die Ausgleichszahlungen i. d. R. aus. Auch die Qualität der Zwischenfrucht-Bestände im Herbst ist in einigen Wasserschutzgebieten entscheidend für eine Ausgleichszahlung. 

Wir beraten Sie gerne zur Förderung in Ihrem Wasserschutzgebiet!

HALM

Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen, kurz HALM, fördert den Zwischenfruchtanbau mit der Maßnahme C.2 Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahmekulisse zwischen 100 - 150 €/ha (Öko: 50 €/ha) und kann bei bienengerechten Zwischenfruchtmischungen nochmals um 10 €/ha erhöht werden.

Die Doppelförderung ist bei HALM nicht möglich. D. h. dass auf einer Fläche nicht HALM und Greening-Verpflichtungen erfüllt bzw. Ausgleichszahlungen durch Wasserversorger gefördert werden können.

Zum aktuellen HALM-Informationsschreiben gelagen Sie hier:

Greening

Mit dem Anbau von Zwischenfrüchten können Sie Ihre Greening-Verpflichtungen erfüllen. Die Gewichtung des Faktors beträgt bei Zwischenfruchtanbau 0,3. Es muss eine Mischung aus mind. 2 Mischungspartnern ausgesät werden, wobei der Samenanteil einer Art und der Gräseranteil max. 60% betragen dürfen. Ein Umbruch ist ab dem 16.02. möglich, mit Ausnahmegenehmigung auch früher.

Eine Erfüllung der Greening-Vorgaben ist auch bei Förderung durch Wasserversorger in Wasserschutzgebieten möglich, nicht jedoch bei Förderung über HALM, da dies wiederum eine Doppelförderung darstellen würde.