Agrarumweltprogramm HALM
Das HALM-Programm ist einer der zentralen Bausteine für die Zielerreichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Es enthält wichtige Elemente zur Erhaltung der Biodiversität sowie des Wasser-, Boden- und Klimaschutzes. Wenn Sie sich besonders nachhaltige Landbewirtschaftungsformen fördern lassen möchten, müssen Sie bis spätestens dem 01.10. eines Jahres einen Antrag für den Verpflichtungszeitraum des kommenden Jahres stellen.
HALM - Maßnahmen mit wasserschutzfachlichem Bezug
Im HALM-Viewer können Sie nachschauen, ob sich Ihre Flächen in den entsprechenden Gebietskulissen der Maßnahmen befinden.
Untenstehend sind HALM-Maßnahmen mit gewässerschutzfachlichem Bezug aufgelistet. Bei Klick auf die Maßnahme gelangen Sie zu der Beschreibung, Detailinformationen und Förderhöhe der jeweiligen Maßnahme.
Bei Beratungsbedarf können Sie sich gerne an uns wenden!
Neuanträge 2021
Da die HALM-Förderperiode am 31.12.2022 endet, werden nach Auskunft des HMUKLV Neuverträge im Jahr 2021 mit einer Rücktrittsklausel für beide Vertragspartner abgeschlossen. Das bedeutet, dass Sie mit Ablauf zum Ende der Förderperiode von Ihrem Vertrag und der sonst üblichen 5-jährigen Verpflichtung zurücktreten können (aktives Handeln notwendig!).
Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit einzelne Maßnahmen einjährig auszuprobieren, die sonst nur 5-jährig möglich wären, bspw. C.3.3 Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, C.3.4 Ackerrandstreifen, D.1 Grünlandextensivierung.