Agrarumweltprogramm HALM
Das HALM-Programm ist einer der zentralen Bausteine für die Zielerreichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Es enthält wichtige Elemente zur Erhaltung der Biodiversität sowie des Wasser-, Boden- und Klimaschutzes. Wenn Sie sich besonders nachhaltige Landbewirtschaftungsformen fördern lassen möchten, müssen Sie bis spätestens dem 01.10. eines Jahres einen Antrag für den Verpflichtungszeitraum des kommenden Jahres stellen.
B.1 Ökologischer Landbau
Verpflichtungszeitraum: 5 Jahre
Gebietskulisse: Nein
Förderfähig ist die Einführung oder Beibehaltung eines ökologischen Anbauverfahrens nach den Vorschriften der Ökoverordnung.
Weitere Infos:
Die Förderung kann für im Gemeinsamen Antrag als förderfähig gekennzeichnete Kulturen der Kulturgruppen Ackerland, Dauergrünland, Feldgemüse oder Dauerkulturen erfolgen.
Es gelten folgende Vorgaben:
- Einhaltung der Vorschriften der VO im gesamten Betrieb (außer für Aquakultur und Bienenhaltung).
- Vorlage eines Kontrollstellenvertrags mit einer in Hessen beliehenen Öko-Kontollstelle.
- Jährliche Vorlage der Öko-Kontollbescheinigung (Original) und Kopie des Auswertungsschreibens der Kontrollstelle.
- Auf Dauergrünland:
- Mindesttierbesatz: 0,3 RGV/ha (Öko-Tiere, auf Betrieb gemeldete Tiere)
- Ausnahme: bei gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorgaben, Betriebsumstellung, andere Tierarten z.B. Geflügel
- Ein Wechsel der Flächen ist zulässig.
Fördersatz:
- 260 €/ha Ackerfläche
- 190 €/ha Dauergrünland
- 420 €/ha Gemüse
- 750 €/ha Dauer- und Baumschulkulturen
- 50 €/ha Kontrollkostenzuschuss, jedoch max. 600 € je Unternehmen