Unter Berücksichtigung der regionalen Nmin-Werte im Frühjahr sowie den Erfahrungen der Wasserschutzberatung können Sie Ihre Düngebedarfsempfehlung (DüEMPF) nach den Standards der hessischen Wasserschutzberatung sowie Ihre Düngebedarfsermittlung (DBE) nach Vorgaben der DüV berechnen. Der MR Wetterau stellt Ihnen hierzu nachfolgend Formulare mit Datentabellen und Anwendungserläuterungen zur Verfügung.
Der ermittelte Düngebedarf nach Düngebedarfsermittlung (DüV) stellt jedoch nur eine ordnungsrechtliche Obergrenze an Stickstoff dar und macht keine Aussage über den tatsächlichen Düngebedarf, der auf Grund standort- und bewirtschaftungsspezifischen Besonderheiten i. d. R. geringer ausfällt als die Obergrenze nach DüV.
Die Düngebedarfsempfehlung (DüEMPF) strebt ein wirtschaftliches Optimum sowie Umsetzung der Wasserschutzziele an und berücksichtigt somit differenziert
Sie bildet damit präziser den vorhanden Stickstoff-Vorrat aus verschiedenen Quellen ab, und trägt zu einem effizienteren Stickstoffeinsatz bei.
Die Formulare zur Berechnung der Stickstoff-Düngebedarfsempfehlung (blauer Bereich) sowie der Stickstoff-Düngebedarfsermittlung nach DüV (gelber Bereich) samt Datentabellen und Anwendungserläuterungen, sowie Formulare für die Berechnung der P2O5-Düngebedarfsermittlung finden Sie hier:
Fomular Ackerland (pdf, 253 KB)
Formular Grünland (pdf,168 KB)
Des Weiteren stellen wir Ihnen einen Excel-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie bequem, ohne Nachschlagen von Tabellenwerten, Ihre Düngebedarfsempfehlung, sowie Ihre Stickstoff und Phosphor-Obergrenze berechnen können.
Bitte beachten Sie, dass Erläuterungen zu rechtlichen Vorgaben und zu Anrechnungen ausschließlich in den Formularen und nicht im Excel-Rechner enthalten sind.
Excel-Rechner Stickstoff (Ackerland, Grünland) (xlsx, 135 KB)
Excel-Rechner Grundnährstoffe (Ackerland, Grünland) (xlsx, 62 KB)